Forderungen: Durchführung der Klausuren im Wintersemester 20/21

in der Sitzung des Studierendenparlamentes der TU Hamburg vom 13.01.2020 wurde über die Durchführung der Klausuren im Wintersemester 2020/21 beraten. Die verfasste Student*innenschaft ist sich einig, dass die Durchführung der Klausuren nur unter gewissen Bedingungen stattfinden kann. Folgend haben wir Forderungen formuliert, welche wir Prof. Dr.-Ing. Kerstin Kuchta, Vizepräsidentin Lehre und Anne Kruse-Mittelbach, Leitung des Prüfungsamtes mitteilten. Wir baten um Prüfung der Forderungen auf Umsetzbarkeit und um zeitnahe Stellungnahme und Umsetzung bis spätestens 22.01.2021.

Wir werden die Student*innenschaft in diesem Blogbeitrag über die Forderungen und Antworten informieren.

Das Studierendenparlament der TU Hamburg fordert:

  1. Der Abstand zwischen den Sitzplätzen der zu prüfenden Personen muss so groß gewählt werden, dass auch beim Verlassen des Sitzplatzes der Abstand zu anderen gewahrt wird. Der Abstand der Tische im Sommersemester 2020 war dies bezüglich nicht ausreichend.
  2. Es werden ausreichend warme und witterungsgeschützte Warteräume vor Beginn der Prüfung zur Verfügung gestellt, um den Zeitraum zwischen Ankunft am Prüfungsort und Einlass in den Prüfungsraum zu überbrücken.
  3. Es werden ausreichen Toilettenkapazitäten vor und während der Prüfung bereitgestellt.
  4. Vor Beginn jeder Prüfung wird in jedem genutzten Raum der Termin für die Einsicht bekannt gegeben, entsprechend den Prüfungsordnungen.
  5. Student*innen, die einer Risikogruppe angehören oder mit der Betreuung von Angehörigen einer Risikogruppe betraut sind, wird ein einzelner Prüfungsraum oder eine alternative Prüfungsform angeboten.
  6. Das Präsidium der TU Hamburg soll bis spätestens vor Beginn der Vorlesungsfreien-Zeit prüfen und bekannt geben, wie eine alternative Klausurumsetzung aussehen soll, falls die 50-Personen-Regel während der Vorlesungsfreien-Zeit verschärft wird und die geplante Klausurumsetzung somit nicht mehr durchführbar ist.
  7. Das Präsidium der TU Hamburg soll eine Alternative zur Präsenzprüfung für die zu verschiebenden Klausuren bekannt geben, da nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die 50-Personen-Regel am Nachholtermin geltend ist.
  8. Für den Fall, dass größere Hallen durch Raumtrenner getrennt werden, soll sichergestellt werden, dass für jede 50er-Gruppe eigene Sanitärräume und ausreichend warme und witterungsgeschützte Wartebereiche vorhanden sind, um sicherzustellen, dass sich die einzelnen Gruppen nicht vermischen.
  9. Die Prüfungen in einer durch Raumtrenner getrennten Halle sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten einzulassen, aber unbedingt zum gleichen Zeitpunkt zu starten.
  10. Neue Studienpläne sollen alternative Prüfungsformen vorsehen, um mit Herausforderungen wie einer Pandemie besser umgehen zu können.