Prüfungsauschüsse (PA)

Die Prüfungsausschüsse (PAs) werden von den Studiendekanatsausschüssen (SDAs) und dem Studienbereichausschuss (SBA) eingesetzt. Dabei hat jeder SDA und SBA mindestens einen PA.

In jedem Prüfungsausschuss sitzt auch immer eine studentische Vertretung. Wer genau das ist, kannst Du bei Deinem FSR nachfragen.

Die Prüfungsausschüsse beraten und entscheiden unter anderem über kritische Fragen bei der Prüfungsdurchführung und Härtefallanträgen.
Außerdem entscheiden sie über die Anerkennung von erbrachten Leistungen wie zum Beispiel Praktika, die von einer Ausbildung abgedeckt werden, Credit-Points, die du an anderen Universitäten oder im Ausland erworben hast, oder auch die Anzahl Deiner Fehlversuche in bestimmten Fächern an anderen Universitäten.
Auch über individuelle Studienpläne und Einzellösungen beraten und entscheiden die Prüfungsausschüsse, wie zum Beispiel wenn Probleme durch die Modularisierung entstehen, oder wenn Du gerne Fächer belegen möchtest, die nicht in Deinem Studienplan vorgesehen sind.

Kontakt zu den PAs, also das Einreichen von Anträgen und Ähnliches läuft über das entsprechende Prüfungsamt.

Wenn Du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellst und dieser abgelehnt wird, so kannst Du Widerspruch einlegen. Daraufhin muss über Deinen Antrag ein weiteres Mal entschieden werden.

Wird Dein Antrag ein weiteres Mal abgelehnt, kannst Du erneut Widerspruch einlegen. In diesem Fall geht Dein Antrag in den Widerspruchsausschuss.