Widerspruchsausschüsse

Falls Du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellst und dieser abgelehnt wird, und Du dann einen Widerspruch einlegst, dann wird Dein Antrag erneut im Prüfungsausschuss behandelt.

Falls es aber immer noch nicht zur Einigung kommt, wird Dein Antrag vom Widerspruchsauschuss behandelt.

Wer die Studierendenschaft als studentische Vertretung in Deinem Widerspruchsausschuss vertritt, erfährst Du bei Deinem Fachschaftsrat.