Akademischer Senat (AS)

Der akademische Senat (AS) ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung.

Die Wahlen für den Akademischen Senat finden im Mai statt und werden von einem eigenen Wahlausschuss vorbereitet. Die Bewerbungsfrist endet üblicherweise im März. Die Studierendenvertretung wird jedes Jahr neugewählt und die Vertreterinnen und Vertreter der weiteren Statusgruppen werden auf zwei Jahre gewählt.

Die elf Senatorinnen und Senatoren repräsentieren alle vier Statusgruppen an unser Universität. Mit sechs Stimmen sind die Professorinnen und Professoren vertreten, mit zwei Stimmen die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit einer Stimme das Technische und Verwaltungspersonal (TVP) und mit zwei Stimmen die Studierendenschaft.

Der Akademische Senat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Grundordnung und andere Satzungen
  • Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten
  • Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen

Einige Aufgaben hat der Akademische Senat an seine Ausschüsse delegiert, wie zum Beispiel

  • die Studiendekantsausschüsse (SDAs)
  • den Ausschuss für Lehre und Studium (ALS)
  • oder den Ausschuss für Gleichstellung

Eine volle Auflistung der Ausschüsse des Akademischen Senats findest Du hier.

Wenn Du wissen willst, welche studentischen Vertreter*innen Dich in den verschiedenen Ausschüssen repräsentieren, schau nach unter Gremien & Ausschüsse.