Arbeitskreis für die alternative Aufteilung der Fachschaftsmittel

Deine Aufgaben

Der Arbeitskreis alternative Verteilung der Fachschaftsmittel soll sich mit einem fairen alternativen Verteilungssystem der Fachschaftsmittel beschäftigen und ein oder mehrere Konzepte zur Vorstellung und Abstimmung im StuPa erarbeiten.

Hierbei soll bereits im Arbeitskreis eine enge Abstimmung mit den Fachschaftsräten (z.B. Vorsitzendenrunde oder Finanzerrunde) erfolgen.

Du wirst dich intensiv sowohl mit der Satzung der Studierendenschaft als auch mit der Wirtschaftsordnung der Studierendenschaft beschäftigen.

Erwartungen

  • Du bist interessiert an dem Thema Satzungsarbeit
  • Du bist motiviert
  • Du hast Interesse daran konstruktive Lösungsstrategien für die Problematik zu entwickeln
  • Du möchtest anderen Studierenden nachhaltig helfen
  • Erfahrungen mit den studentischen Gremien ist sinnvoll, aber nicht zwangsläufig nötig

Deine Chance

Mit Deiner Mitarbeit im Arbeitskreis bekleidest Du ein Ehrenamt und setzt Dich für die Belange Deiner Kommiliton*innen ein.

Du bist interessiert? Los geht’s!

Dann bewirb Dich beim Präsidium des Studierendenparlaments!

Als Bewerber*in musst Du ordentlich immatrikuliertes Mitglied der Studierendenschaft der TUHH sein. Die Bewerbung muss die folgende Form erfüllen:

  1. Titel des Amtes
  2. Vor- und Nachname
  3. Anschrift
  4. Fachschaftszugehörigkeit
  5. Ideen und erste Pläne für deine Amtseinsetzung
  6. Eventuell Informationen zur bisheriger Gremienarbeit.
  7. Eigenhändig unterschriebene Erklärung des Kandidierenden, in welcher die Kandidatur bestätigt wird.

Wenn Du noch Fragen zum Arbeitskreis hast, melde dich beim Präsidium des Studierendenparlaments! 

Dort wird dir jeder gerne deine Fragen beantworten.

Bitte sende uns Deine Bewerbung zeitnah als PDF an stupa-praesidium@tuhh.de zu. Als zu wählende Person darfst du dich in der nachfolgenden StuPa-Sitzung selbst vorstellen und Fragen zu dir und der Tätigkeit beantworten beziehungsweise selbst stellen. Eine Teilnahme an der Sitzung ist für eine Wahl Pflicht.

Es gelten §33 (3) und (4), sowie §37 der Wahlordnung der Studierendenschaft.