Hygieneregeln für Veranstaltungen
Für die Durchführung einer Veranstaltung an der TUHH müssen immer noch Hygieneregln vorliegen und laut Dienstanweisung der TUHH von der Stabstelle Arbeitssicherheit genehmigt werden. Um den Studierenden diesen Prozess zu erleichtern wurden vom StuPa-Präsidium Hygieneregelungen für 3 verschiedene Veranstaltungstypen ausgearbeit, welche von der Stabstelle bereits genehmigt wurden. Um eine Veranstaltung stattfinden zu lassen, genügt es den „Antrag auf Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung“ (erhältlich im AStA-Sekreteriat) genehmigen zu lassen. Welche der 3 Hygieneregln ihr dafür verwenden wollt, tragt ihr dann einfach im Feld „Weitere Darstellungen zur Veranstaltung […]“ ein, falls ihr das tun wollt.
Die Hygieneregeln orientieren sich an der Hamburger EindämmungsVO. Als Organisator*innen seid ihr für deren Einhaltung verantwortlich!
Veranstaltungen mit einem gastronomischen Angebot [PDF]:
Unter anderem FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Dabei dürfen die Masken an einem festen Platz beim Sitzen abgenommen werden.
Tanzveranstaltungen [PDF]:
Unter anderem FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen nur für Helfende, Beschäftigte und Organisator*innen; 2G+ Zugangsmodell mit dem Zusatz, dass die Testpflicht für ALLE, also auch für geboosterte, gilt.
Sonstige Veranstaltungen [PDF]:
Unter anderem FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.